Der Blog auf unserer Homepage ist eine Meinungsseite. Dort sind Kommentare und Einschätzungen zu Themen mit Bezug zur Flüchtlingswelt zu finden, die allerdings die persönliche Sicht und Meinung der Autoren wiedergeben, nicht die der gesamten Gruppe oder des Vereinsvorstands. Themen sind sowohl die Situation der Flüchtlinge und Vorkommnisse im Flüchtlingsumfeld in Langenfeld als auch Vorgänge in der Verwaltung und der Politik, kommunal und darüber hinaus. Die Autoren sind Mitglieder von Arbeitsgruppen und Lenkungskreis der Flüchtlingshilfe.Langenfeld, die ihre Beiträge jeweils mit ihrem Namen kennzeichnen. Die Autoren sind für den Inhalt der mit Ihrem Namen gekennzeichneten Beiträge verantwortlich. Die Beiträge dürfen ganz oder teilweise nur unter Nennung der Quelle zitiert werden und nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung weiterverbreitet werden, unabhängig von der Art und Weise und der genutzten Medien für die Weiterverbreitung. Es gilt das Urhebergesetz, insb. § 17 (Verbreitungsrecht). Eine Genehmigung zur Weiterverbreitung kann beim Verein beantragt werden.

Bezahlkarte vor dem Anfang schon am Ende ?

 

Die Bezahlkarte wirkte zunächst wie ein weiteres Element des in der Politik inzwischen weit verbreiteten Flüchtlings-Bashing. Für das vordergründige Argument, man wolle Flüchtlinge darin hindern, Geld in die Heimatländer zu transferieren, gab es keine Belege. Im Gegenteil, führende Institute konnten eher die Haltlosigkeit dieser Begründung belegen (vgl. Blogbeitrag „Migrationspolitik faktenfrei“ vom 25. Oktober 2023), fanden aber in der inzwischen weitgehend sinnfrei geführten Diskussion keinerlei Widerhall.

 

Inzwischen haben sich eigentlich alle Parteien mehr oder weniger vollständig mit dem Konzept der Bezahlkarte arrangiert. Im aktuellen Wahlkampf in Sachsen ist dies jedenfalls zu beobachten. Laut ZDF-Politbarometer ist Migration das dominierende Thema. (vgl. hierzu und alle folgenden Zitate:

 

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/bezahlkarte-fluechtlinge-sachsen-wahl-100.html?at_medium=Social%20Media&at_campaign=ZDFheuteApp&at_specific=ZDFheute&at_content=iOS)

 

Große Hoffnungen setzt dabei besonders die sächsische CDU in die Bezahlkarte, auch um Handlungsfähigkeit zu demonstrieren.

 

Wesentlicher Bestandteil des Kartenkonzepts ist die Deckelung der Bargeldverfügbarkeit auf 50 €. In der Praxis würde dies eine deutliche Verschlechterung der Konsummöglichkeiten der Leistungsempfänger bedeuten. Während sich gerade die Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das deutlich weniger ausschüttet als das Bürgergeld, gerne in Second-Hand Läden, Tafeln, Flohmärkten oder Sozialkaufhäusern versorgen, würde die Bezahlkarte diese Möglichkeiten der ökonomisch effizienten Versorgung stark einschränken. Alle diese Bezugsquellen verlangen Bargeld als Bezahlung.

 

Und damit sind wir beim eigentlichen politischen Motiv der Bezahlkarte, nämlich das Leben der Flüchtlinge zu erschweren und deren Würde zu diskreditieren. Aber, „man kann Migrationsströme [mit der Bezahlkarte] nicht steuern", sagt der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration, Hans Vorländer. Menschen würden in ein Land kommen, weil sie dort Sicherheit, Arbeitsplätze und andere Menschen aus ihrer Region erwarten. Sozialleistungen seien nur ein Faktor unter anderen, so der Politikwissenschaftler. (ZDFheute)

 

Eine Entlastung der Verwaltung ist durch das Konzept einer Bezahlkarte eindeutig zu erwarten, aber das würde auch ohne Deckelung der Bargeldverfügbarkeit so sein. Darauf deuten die ersten praktischen Versuche z.B. in Sachsen oder Bayern hin. Aber inzwischen haben sich auch Gerichte mit der Bezahlkarte beschäftigt und insb. die Deckelung der Bargeldverfügbarkeit als rechtwidrig eingeschätzt.

 

Rechtsanwalt und Sozialrechtler Volker Gerloff aus Berlin, mit dem unser Verein eng zusammen arbeitet, hat vor dem Sozialgericht Nürnberg Ende Juli bereits eine Entscheidung gegen die Bezahlkarte erstritten. Die pauschale Begrenzung des Bargeldbetrags auf 50 Euro sei unzulässig, urteilten die Richter und entschieden, dass der Bargeldbedarf eines jeden Asylbewerbers einzeln geprüft werden müsse. Inzwischen gibt es ein ähnlich lautendes Urteil aus Hamburg, weitere Klagen sind anhängig.

 

Für Volker Gerloff steht die Bezahlkarte damit "vor dem Aus". Aus seiner Sicht seien diese Prüfungen "praktisch überhaupt nicht umsetzbar" und deshalb sei auch die Karte "so nicht haltbar". (ZDFheute)

 

Die politischen Parteien verfolgen das populistische Konzept jedoch weiter, was einen erschütternden Einblick in deren Verfassungstreue vermittelt. In geradezu realitätsverweigernder Weise wird weiterhin gegen die Menschenwürde geflüchteter Menschen gehandelt, wobei die Menschenwürde das höchste Gut unserer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung darstellt. Ebenfalls realitätsfern ist nach wie vor die Hoffnung der etablierten Parteien, durch möglichst rigorose Flüchtlingspolitik Wähler von der AfD zurück gewinnen zu können. Das Aufspringen auf den rechtspopulistischen Zug hat bisher keine Erfolge gebracht. Es scheint aber inzwischen auch zu spät, vom Zug in eine längst überwunden geglaubte Vergangenheit wieder abzuspringen zu können.

 

Es bleibt also bis auf weiteres die Aufgabe der Zivilgesellschaft, Verfassung und Menschenrechte zu verteidigen.

Frank Schöler

 

 

Migrationspolitik faktenfrei

 

270 WissenschaftlerInnen haben einen Aufruf verfasst, der zu mehr Sachlichkeit in der Flüchtlingspolitik aufruft und eine Besinnung auf Menschenrechte als wesentliches Parameter der Diskussion fordert.1 Die WissenschaftlerIinnen aus dem Asylrecht und der Fluchtforschung, die seit Jahren die Flüchtlingspolitik untersuchen und kommentieren, betrachten die jüngsten politischen Debatten über Flucht und Asyl als weitestgehend faktenfrei geführt. Zudem werden kurzerhand rechtsstaatliche und menschenrechtliche Minimalstandards für populistische Überschriften geopfert.

 

Man will dem in der Politik thematisierten „Deutschlandpakt“ einen „Menschenrechtspakt“ entgegensetzen. Darin soll hervorgehoben werden, dass es immer noch überwiegend um Schutzsuchende geht, nicht um Arbeitsmigranten, Sozialschmarotzer oder Kriminelle. Die Einhaltung völker- und menschenrechtlicher Normen, zu der sich Deutschland vertraglich und im Rahmen der EU verpflichtet hat, ist für einen Rechtsstaat unverzichtbar. Die deutsche Politik soll sich für ein Ende der menschenrechtswidrigen Pushbacks, der Kriminalisierung von Geflüchteten und ihren UnterstützerInnen sowie für rechtsstaatliche Asylverfahren einsetzen. Und außerdem gegen die Legitimierung rassistischer Forderungen, könnte ohne weiteres noch hinzugefügt werden.

 

Man verweist auf historische Verantwortung und zitiert auch den sog. „Asylkompromiss“ von 1992, wo bereits asylrechtliche Bestimmungen weitreichend eingeschränkt wurden und das kürzlich vom heutigen Bundespräsidenten als Blaupause für einen politischen Handlungsrahmen ins Gespräch gebracht wurde. Damals zumindest wirkte dies gemeinsam mit der medialen Berichterstattung als Brandbeschleuniger für flüchtlingsfeindliche und rassistische Gewalt.

 

Die Erkenntnis, dass die Aufweichung rechtsstaatlicher Grundsätze demokratieschädigend und rechtsstaatsfeindlich wirkt, ist nicht angekommen. Stattdessen zündeln heute Politiker quer durch alle Parteien am Rechtsstaat unter dem Vorwand, ein Migrationsproblem lösen zu wollen, das aus rassistisch motivierten Kreisen künstlich aufgebauscht wird. Die Ausgaben für die Versorgung von Flüchtlingen dürften die öffentlichen Haushalte mit kaum mehr als 1 % von deren Gesamtvolumen von immerhin fast 2.000 Milliarden € belasten.

 

Die Idee z.B., die Versorgung der Asylsuchenden auf Sachleistungen umzustellen, ist ein Beispiel für sinnlose Vorschläge in diesem Zusammenhang. Hintergrund ist die hetzerische Behauptung, die Empfänger von Sozialleistungen würden diese in ihre Heimatländer transferieren, eine Bemühung des hinlänglich bekannten Raubbau-am-Sozialsystem-Narrativs. Verstärkt werden derartige Behauptungen noch von selbsternannten Brandmauerschützern, die sich z.B. über die Bevorzugung von Geflüchteten bei der Zahlbehandlung äußern.

 

Nun hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) in umfangreichen Erhebungen festgestellt, dass es keine nennenswerten Überweisungen durch Leistungsempfänger in Heimatländer gebe und fragt zurecht, womit diese denn auch finanziert werden sollen. Auch das Institut für Weltwirtschaft (IfW) äußerte sich kürzlich ähnlich und bezeichnet das Thema der Rücküberweisungen als „absoluten Nebenschauplatz“ (Spiegel Nr. 43, S. 71).

 

Derartige, auf Fakten basierende Aussagen von Institutionen, die irgendwelcher Parteilichkeit völlig unverdächtig sind, finden aber keinen Niederschlag in der politischen Meinungsbildung. Der Diskurs wird weiter polemisch und fern der Realitäten geführt und bleibt faktenlos. Es geht einzig darum, hetzerische und natürlich völlig unbewiesene Behauptungen, die in der allgemeinen, von Verschwörungsmythen zersetzten, Meinungsbildung aber auf fruchtbaren Boden fallen, irgendwelche, und seien es auch noch so absurde, Maßnahmen entgegen zu setzen.

 

Vorläufiger Höhepunkt der Irrungen und Verwirrungen ist der Vorschlag des Landkreistages, Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Falls die Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit als eine Drohung gegenüber den Asylbewerbern zu verstehen sein soll, ist dies ein Schlag ins Gesicht aller gemeinnützig tätigen Menschen. Soziale und menschenfreundliche Tätigkeit wird zu einer billigen Drohkulisse und verunglimpft alle ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Lande.

 

Asylbewerber dürfen keiner regulären Arbeit nachgehen, das ist eine rechtliche Maßnahme zur Verhinderung von Arbeitsmigration. Nun muss man die Menschen aber irgendwie versorgen, also beziehen sie Sozialleistungen. Das wiederum entspricht der Mythenbildung von der Flucht in die Sozialsysteme. Der Ausweg aus dieser Duplizität griffiger Verschwörungserzählungen scheint nun zu sein, die Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Dann sind sie beschäftigt und verdienen sich quasi die Sozialleistungen selbst. Das könnte, so die naive Vorstellung unserer Lokalpolitiker, den rassistisch geprägten, früher gerne besorgt genannten, Bürger beruhigen.

 

Praktisch umsetzbar ist diese Forderung allerdings nicht. Die Asylbewerber, die in der Anerkennungsphase sind, werden seit einiger Zeit in zentralen Aufnahmeeinrichtungen konzentriert, d.h. sie befinden sich nur an wenigen Orten in Deutschland. Der anerkannte Flüchtling hat jedoch eine Beschäftigungserlaubnis, steht also dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung.

 

Die Unternehmen warten dringend auf Personal, in den letzten Wochen hatten wir mehrere Fälle, wo Geduldete Arbeitsangebote erhalten hatten und eine Beschäftigungserlaubnis beantragt haben. Diese wurden seitens der Ausländerbehörde jedoch alle abgelehnt.

 

Die Verpflichtung zu arbeitsdienstähnlichen Leistungen suggeriert beim rechtspopulistischem Klientel doch gerade, dass wir einzelne Menschengruppen menschenunwürdig behandeln können und ihnen rechtsstaatliche Grundrechte vorenthalten dürfen.

 

Ein weiterer Schritt in die Aushöhlung des Rechtsstaats und der Beschädigung der Demokratie. Nach aktueller Stimmungslage und den weitgehend in Unfähigkeit versinkenden regierenden Parteien sieht es so aus, als sei der Rechtsstaat nur durch die Zivilgesellschaft zu verteidigen. Diese positioniert sich, wie am Beispiel des „Menschenrechtspakts“ zu erkennen ist.

 

1https://verfassungsblog.de/fur-einen-menschenrechtspakt-in-der-fluchtlingspolitik/

Frank Schöler

 

UNICEF sagt: Heime verletzen Kinderrechte

 

Ja, wir haben uns schon oft zur Situation von Kindern in Flüchtlingsheimen geäußert, für uns stand immer fest: Das Leben in Flüchtlingsheimen ist Kindeswohlgefährdung. Jetzt belegt das auch eine Studie von UNICEF (UNICEF Deutschland/Deutsches Institut für Menschenrechte, „Das ist nicht das Leben“ - Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in Unterkünften für geflüchtete Menschen, Köln/Berlin: 2023).

 

In der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen in Heimen sind menschenwürdige Bedingungen nicht strukturell verankert, die Rechte der Menschen werden verletzt. Das ist das nicht allzu überraschende Fazit der Studie.

 

Für die Jugendlichen im Heim ist das Leben eine Art Warteschleife, am normalen Leben können sie nur bedingt teilnehmen. Eine der wenigen Teilhabemöglichkeiten ist der Schulbesuch. Viele andere soziale Begegnungen und Aktivitäten bleiben verwert, aus finanziellen Gründen oder der Isolierung im Heim. Besuche von Mitschülern z.B. sind mit Restriktionen belegt, in Langenfeld wacht die Security über den Zugang zu den Heimen.

 

Auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes bemängelt weiterhin den langen Aufenthalt einiger Kinder in Unterkünften für geflüchtete Menschen. Er fordert Deutschland auf, Asylsuchende und geflüchtete Kinder bei der Zuweisung auf die Kommunen zu priorisieren und sicherzustellen, dass die Aufnahmeeinrichtungen kinderfreundlich sind (https://www.ohchr.org/en/treaty-bodies/crc). Das dies in der Praxis nicht geschieht, wissen wir alle.

 

Trauriger Höhepunkt in Langenfeld ist ein heute 8-jähriges Mädchen, das 2015 im Heim geboren wurde und heute noch dort lebt. Dieses Kind hat seine Kindheit verloren und wird nie ein normales Leben führen.

 

Bei Kindern und Heranwachsenden mit Heimhistorie sind Verhaltensauffälligkeiten oft zu beobachten, die Enge und Unpersönlichkeit der Wohnsituation muss an anderen Orten kompensiert werden. Daher kommt es auch häufiger zu Beschwerden aus der Schule wegen erhöhtem Bewegungsdrang. Aber auch außerhalb der Heime gibt es selten Gelegenheit zu Privatheit oder Geborgenheit. Im Heim bleibt nur das Zimmer, in dem man selten allein ist, da die gesamte Familie darin wohnt. Sanitäranlagen und Küchen müssen mit anderen Bewohnern geteilt werden.

 

Wir selbst haben die Situation von Heimkindern in Langenfeld während und nach der Corona-Pandemie selbst untersucht und eklatante Benachteiligungen festgestellt. Nur etwa ein Viertel der Befragten konnte am Online-Unterricht teilnehmen, nur 15%, erhielten Lehrmaterial, konnten die Betreuungsangebote der Schulen nutzen oder sich mit eigenen Mitteln helfen. Nur gut ein Drittel der befragten Schülerinnen und Schüler aus Heimen konnte während der Schulschließungen systematisch an Unterrichtsangeboten der Schulen teilnehmen.

 

In der Konsequenz fehlt es den Kindern und Jugendlichen oft an Ruhe, um sich beispielsweise auf die Hausaufgaben konzentrieren zu können oder ein Buch zu lesen. In der Studie tragen Jugendliche ab 14 Jahren sehr deutlich den Wunsch nach Rückzugsorten vor, um sich entspannen oder einfach für sich sein zu können. Dazu tragen natürlich auch die in den Unterkünften häufig nur gemeinschaftlich benutzbaren Sanitärräume und Küchen bei. Kinder und Jugendlichen fühlen sich durch diese Art der Behandlung in Unterkünften häufig gedemütigt. Interessanter Weise werden auch die Hausmeister in den Unterkünften oft als Auslöser von Diskriminierung und unwürdiger Behandlung genannt.

 

Bedrückend ist zudem die im Allgemeinen spärliche bis spartanische Ausstattung der Räume. Familien belegen einen Raum mit vier oder mehr Personen und haben dabei oft nicht mal ausreichende Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Es fehlen Aufbewahrungs-möglichkeiten und, für die Kinder besonders nachteilig, angemessene Lernorte mit Schreibtischen und guten Sitzmöbeln.

 

Als Schlafmöbel werden häufig Etagenbetten verwendet, welche oft instabil und mit zu dünnen Matratzen ausgestattet sind. Kinder erleiden somit auch körperliche Beeinträchtigungen.

 

Die Gestaltung der Räumlichkeiten ist nicht den Bewohnern überlassen, die spärlichen Möglichkeiten der Verschönerung der Wohnumgebung nach eigenen Vorstellungen wird den Bewohnern in der Regel nicht gestattet. Häufig fehlen Gemeinschaftsräume für Jugendliche komplett.

 

Die Wohnsituationen in Gemeinschaftsunterkünften sind weder kindgerecht noch wohnlich. Mit zunehmender Wohndauer erhöht sich die Unzufriedenheit und Frustration der Kinder und Jugendlichen. Eigener Wohnraum ist allerdings nur erschwert zu bekommen.

 

Unsere Beobachtungen in den Unterkünften in Langenfeld bestätigen die Ergebnisse der Studie. Erschwerend hier ist die besonders beklemmende Situation am Wohnungsmarkt sowie das Fehlen von Sozialwohnungen. In Langenfeld leben ca. 300 Personen in Heimen, die durch eigene Mittel oder Transferleistungen eine Wohnung beziehen könnten.

 

Frank Schöler

 

Horst lebt

 

Die Idee, Flüchtlinge an den Außengrenzen der EU in Lagern aufzufangen und sie dann in Schnellverfahren möglichst wieder loszuwerden ist nicht neu. Sie wurde tatsächlich von unserem ehemaligen Heimatminister Horst Seehofer 2020 anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eingebracht. Damals übrigens waren die Grünen strikt dagegen.

 

Heute bedarf es keines Horst mehr, egal wer sich gerade zur Flüchtlingssituation äußert, ob Scholz oder Baerbock, ob Faeser oder Lindner. unterm Strich kommt immer Gauland raus. Die Aushöhlung unseres Asylrechts und damit auch unserer Verfassung, die in der Tat von Horst Seehofer während seiner Ministerzeit weit vorangebracht wurde, ist offenbar weitgehend akzeptiert. Flüchtlinge genießen weder ein Recht auf rechtsstaatliche Behandlung noch auf Wahrung der Menschenwürde.

 

Aber wie soll denn ein Außengrenzenverfahren praktisch überhaupt aussehen? Fest steht, dass Menschen, die an den EU-Außengrenzen aufgehalten werden, nicht in die EU eingereist sind. Sie können sich also auf keinen rechtsstaatlichen Schutz berufen, sondern begeben sich mehr oder weniger freiwillig in einen rechtsfreien Raum, das Auffanglager.

 

Dort wird zunächst selektiert. Kommen die Menschen aus einem sicheren Herkunftsland, dessen Definition noch angepasst oder weit ausgelegt werden kann, ist das schon ein Rückführungskriterium. Ob es dann Libyen, Sudan oder Tunesien ist weiß heute noch niemand. Noch kurioser ist die Heranziehung der Anerkennungsquote nach dem Herkunftsland. Ist diese gering, heute steht noch ein Wert von mind. 20 % im Raum (EU-Kommission 2020), wird das Verfahren ebenfalls als nicht aussichtsreich angesehen. Die Einzelfallprüfung ist somit abgeschafft, ein wichtiger rechtsstaatlicher Faktor z.B. des deutschen Asylrechts.

 

Nur diejenigen, die nach der ersten Selektion noch übrigbleiben, werden einem Schnellverfahren zugeführt und bis zu drei Monate interniert. Welche Rechtsgrundlage gelten wird, ist noch offen, die Europäische Asylagentur EUAA ist auf jeden Fall im Spiel. Die deutsche Regierung ist nun beileibe nicht das Hauptproblem, es gibt ja einige EU-Mitglieder, die überhaupt keine Flüchtlinge aufnehmen wollen und sich seit 2022 über den sog. „Solidaritätsmechanismus“ aus jeglicher Verpflichtung freikaufen können. Ein Land wie Ungarn könnte also z.B. etwas für die Errichtung der Auffanglager spendieren oder die libysche Küstenwache sponsern.

 

Dennoch leistet unsere Bundesregierung offenbar keinen Widerstand gegen die Planungen im Rahmen der EU-Zuständigkeit. Nachdem deutsche höchste Gerichte bereits in verschiedenen Fällen Maßnahmen, die aus der Horst-Ära resultieren, als verfassungswidrig erklärt haben, tut die Regierung vielleicht auch gut daran, die Zuständigkeiten nach außen zu verlagern. Vor uns liegt also ein weiteres „Horst reloaded“ (siehe Blogbeitrag vom 08. Oktober 2019).

 

Die Bundesregierung scheint schon fest damit zu rechnen, dass diese Maßnahmen, wie auch immer umgesetzt, greifen werden. Damit lassen sich die fehlenden Zusagen für finanzielle Zuschüsse an Länder und Kommunen erklären. Man rechnet offenbar damit, dass bald eh kein Flüchtling mehr den Weg über die deutsche Grenze schaffen wird. Und mit denen, die schon hier sind, müssen die fertig werden, die eben dafür zuständig sind, im Zweifel die Kommunen. Das wird natürlich die sich bereits ausbreitende Flüchtlingsaversion noch verstärken, Boris Palmer grüßt aus der Auszeit.

Frank Schöler

 

Die Chance ist gut verpackt

 

Seit 31.12.2022 ist der neue § 104c des Aufenthaltsgesetzes in Kraft (Chancenaufenthalt). Dieser gibt geduldeten Personen, die sich zum Stichtag 31.10.2022 seit 5 Jahren berechtigt im Bundesgebiet aufhalten, die Möglichkeit, eine 18 Monate gültige Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. In dieser Zeit sollen die Personen dann die Ihnen noch fehlenden Berechtigungen erlangen, die für die Gewährung einer regulären Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG noch fehlen. Dies sind zumeist Sprachzertikate (gefordert wird A2 Niveau im Sprachgebrauch), Arbeit (um sich überwiegend selbst zu versorgen) oder Pässe des Herkunftslandes. Aber wie können sie die Chancen nutzen, die dort verheißungsvoll angeboten werden ?

 

Auffällig an der politischen Sprechweise ist, dass seit Einführung des Chancenaufenthalts wieder quer durch alle Parteien von Abschiebung gesprochen wird. Die sog. Ausreisepflichtigen sollen mal wieder konsequent in ihre Heimatländer verfrachtet werden. Ein Unterfangen, dass schon seit Jahren nicht funktioniert, aber scheinbar sucht man immer weiter nach einer Lösung.

 

Interessant ist, dass die Menschen, die vom Chancenaufenthalt profitieren sollen, eine große Schnittmenge mit den Ausreisepflichtigen haben. Die Ausreisepflicht ist nun mal das Merkmal des Geduldeten. Es gehört schon seit Jahren zum politischen Proporz, dass man Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingen auch wieder konterkarieren muss. Man darf dem rechtsradikalen Propagandaapparat kein leicht verdauliches Futter liefern.

 

Rein statistisch gesehen können von dem neuen Gesetz bis zu 135.000 Personen profitieren, so das Bundesinnenministerium. Mit dem Thema „Teilhabe trotz Duldung ?“ beschäftigt sich ein Forschungsprojekt der Hochschule Düsseldorf, gefördert von der Mercator-Stiftung. Dort ist man auf die Erkenntnis gekommen, dass der Kreis der Geduldeten gefördert, gut beraten und begleitet werden muss, um integrationsfördernde Ziele zu erreichen. Genau dies ist natürlich bei der Umsetzung des Chancenaufenthalts auch notwendig. Die Kreisverwaltung Mettmann beispielsweise wird den in Frage kommenden Personenkreis aber nicht einmal direkt informieren. Die Leute müssen von selbst kundig werden, im Endeffekt heißt das, dass entweder zivilgesellschaftliche Gruppen und Hilfsorganisationen den auserwählten Personenkreis informieren, oder die Idee verpufft unerkannt oder unverstanden.

 

Der eigentliche Hintergrund der Maßnahme, nämlich einen volkswirtschaftlich nicht uninteressanten Personenkreis aus der Halblegalität zu holen und den Teufelskreis der Kettenduldung zu durchbrechen, gelangt, wie so oft, nicht von der politischen Idee in die verwaltungstechnische Praxis. Es ist ja kein Zufall, das Geduldete eben häufig verschiedene Grundlagen wie Spracherwerb oder Arbeit nicht erreichen, weil sie von den Zugangsmöglichkeiten ausgeschlossen sind oder ferngehalten werden. Insbesondere der Arbeitsmarkt bietet überwiegend prekäre Optionen, gering bezahlt, befristet oder bei unternehmerischen Problemen als Erster entlassen.

 

Mit gutem Grund stellen also die Verantwortlichen des Forschungsprojektes fest, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht keine neuen Parameter enthält sondern an alten, überkommenen Grundideen festhält. Die bestehen im wesentlichen darin, dass sich der Geduldete Verbesserungen verdienen muss. Die aufgegebenen Hürden sind dieselben, die die Aufenthaltserlaubnis nun mal fordert, Identität, Arbeit, Sprache. Die vorübergehend erteilte Aufenthaltserlaubnis ändert aber nichts daran, dass die Wege zu Glück weiterhin schwer zu betreten sind. Die im Forschungsprojekt geforderten Hilfsmaßnahmen bleiben weitgehend aus.

 

Einstweilen bleibt für uns als Hilfsorganisation die Herausforderung, berechtigte Personen selbst zu identifizieren, da wir auf keinerlei statistisches Material zurück greifen können. Wir sammeln daher schon seit längerem Informationen und informieren in die Klientel. Jetzt müssen sich nur noch die Chancen zu erkennen geben, dann wird ja wohl der Aufenthalt von selbst kommen.

Frank Schöler

 

Augenwischerei, unter Umständen gut gemeint

 

Mit großer Betroffenheit und Sorge haben die zahlreich bei uns niedergelassenen syrischen Flüchtlinge die Nachrichten über das Erdbeben in ihrem Heimatland aufgenommen. Fast alle der hier lebenden Syrer haben Verwandte und Freunde in der betroffenen Region und viele haben auch Tote zu beklagen.

Die Hilfsbereitschaft ist groß, so gab es z.B. umfangreiche Sammelaktionen u.a. von Kurdischen Kulturvereinen. Einige bei uns niedergelassene Flüchtlinge sind auch bereit und in der Lage, Verwandte aufzunehmen, aber die von der Bundesregierung verkündete „Erleichterung“ bei der Visum-Beantragung ist zwar politisch motiviert, aber praktisch nicht umsetzbar.

Die Anforderungen an ein Visum werden nicht geändert, es wird lediglich zugesagt, schneller zu erteilen. Nun gibt es in Syrien keine deutsche Botschaft. Syrische Antragsteller müssen eine deutsche Botschaft z.B. im Libanon, in Jordanien oder in der Türkei aufsuchen. Da die Erdbebengebiete von außen auch bislang nur schwer zugänglich sind, ist es auch kaum möglich, diese zu verlassen. Menschen, deren Häuser zerstört sind oder nicht mehr betreten werden können, verfügen zudem i.d.R. nicht über ihre Pässe. Auch der Transfer von Geldmitteln ist so gut wie unmöglich.

Selbst für Erdbebenopfer aus der Türkei sind bis Ende Februar erst gut 110 Visa erteilt worden. Bis auf weiteres werden sich unsere syrischen Mitbewohner wohl nur sehr selten über Besuch von Erdbebenopfern freuen können.

Die einladenden Angehörigen in Deutschland müssen für die gesamten Kosten der An- und Rückreise sowie der Unterbringung und Krankenversorgung aufkommen und zudem noch eine Bürgschaft von 500 € pro Gast und Monat übernehmen. Die sog. „Beschleunigung“ des Visaverfahrens wird dadurch konterkariert, dass die aufnahmewilligen Menschen erst einen Termin bei den zuständigen Ausländerbehörden machen müssen, um die geforderten Verpflichtungserklärungen abgeben zu können. Aus der bisherigen Praxis ist bekannt, dass dies mehrere Wochen dauern kann.

Wie so oft werden die Prozeduren der praktischen Umsetzung vernachlässigt, die politische Willensbekundung bleibt plakativ. „Das Gegenteil von gut ist auch nicht gut gemeint, sondern gleichgültig“ schreibt Fatma Aydemir in der Wochentaz vom 25. Februar (S. 16). Viele Betroffene werden leider zu diesem Resultat kommen.

 

Frank Schöler

 

Am Kopftuch rechts abbiegen

 

Wir hätten es eigentlich wissen müssen. Als sich eine muslimische Frau, nennen wir sie hier einfach Sulamith, bei einer Bäckerei beworben hatte, wurde sie abgelehnt, weil sie auch während der Arbeit das Kopftuch tragen wollte.

Das konnten wir nicht akzeptieren und haben bei dem Unternehmen interveniert. Der Inhaber verwies auf einen Fehler seiner Mitarbeiter und wies jeglichen Verdacht des Rassismus weit von sich. Sulamith bekam ein neues Vorstellungsgespräch und erhielt dann einen befristeten Vertrag für sechs Monate. Sie wollte arbeiten und nahm den Job an, obwohl die Modalität der Befristung schon ein Alarmsignal war.

Nun wurde der Vertrag nicht verlängert, weil ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichend seien. Das hätte man allerdings nach zwei Vorstellungsgesprächen schon vorher merken können. Dass ihre Deutschkenntnisse sich verschlechtert haben ist absolut unwahrscheinlich. Also eindeutig ein Vorwand, um die Kopftuchträgerin los zu werden.

Der erste Eindruck ist meistens der richtige, wer am Kopftuch rechts abbiegt, tut das aus Überzeugung.

 

Frank Schöler

 

2015 darf sich also doch wiederholen

Was ist denn da passiert ? Jahrelang wurden wir mit dem gebetsmühlenartig vorgetragenen, wie ein Ehernes Gesetz daher kommenden „2015 darf sich nicht wiederholen“ eingedeckt. Noch im Wahlkampf 2021 war dieses Mantra in fast alle Parteien eingesickert, mit dem Thema Flüchtlinge war keine Differenzierung mehr möglich.
Und nun, innerhalb weniger Tage, stehen wir plötzlich wieder alle mit weit ausgebreiteten Armen da und wollen die Flüchtlinge aus der Ukraine in Empfang nehmen. Zwar nicht unbedingt ausgesprochen weht uns wieder ein „Wir schaffen das“ um die freundlich lächelnden Gesichter, und wieder wollen wir es alle glauben. Was ist passiert ?
Ein sich als Tyrann gebärdender Staatsmann überfällt einen Nachbarstaat, übermächtig, gnadenlos, blutrünstig. Ja, die Menschen haben allen Grund zu fliehen und wir haben allen Grund sie aufzunehmen. An Putin allein kann es aber nicht liegen, der hatte auch schon seit 2015 die syrische Bevölkerung bombadiert und seinem Schergen Assad dabei geholfen, die Menschen mit Giftgas grausam verenden zu lassen. Auch der Beistand für die Ukraine hielt sich trotz Okkupation der Krim und des Donbass in Grenzen. Jetzt aber ist wohl doch eine rote Linie überschritten worden, die uns alle irgendwie eint in dem Gedanken „Jetzt reicht‘s aber“.  Vielleicht haben wir auch noch die „Kalte-Krieg-Faust“ geballt in der Hosentasche, dieser Krieg ist eindeutig zu brutal und eindeutig zu nah an unserem eigenen Territorium.
Jetzt, nachdem wir alle anderen Dogmen über Bord geworfen haben – vollständige Isolierung Russlands, SWIFT, Waffenlieferung – ist auch das Flüchtlingsthema wieder opportun. Die osteuropäischen Länder sind emotional angesprochen, wo vor kurzem noch der Schlagstock regierte, öffnen sich nun Grenzen und Herzen. An den Grenzen Osteuropas blieb der Rassismus zwar zunächst einmal intakt, afrikanische Studenten aus der Ukraine haben Probleme, aus der Ukraine nach Polen, Slowakei, Ungarn oder Rumänien einzureisen, seitens der EU musste ein Machtwort gesprochen werden.
Die Politik in Deutschland scheint aber aus der letzten Flüchtlingswelle Lehren gezogen zu haben. Wo früher unzureichend ausgebildete Mitarbeiter des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Schutzsuchenden einer Inquisition der Fluchtgründe unterzogen, wo Herkunftsländer penibel in Planquadrate aufgeteilt wurden, um doch noch einige Quadratkilometer Fläche zu entdecken, wohin sich die Flüchtlinge auch hätten zurückziehen können, statt nach Deutschland zu kommen, da wird jetzt durchgewunken und das BAMF elegant umschifft. Die Ukraine wird voll umfänglich als Kriegsgebiet und damit als Fluchtgrund definiert, den Menschen, die nun wahrlich genug Leid und Sorgen im Gepäck haben, wird die Demütigung der Asylverfahren erspart.
UkrainerInnen dürfen ohnehin schon mit biometrischen Pässen für 90 Tage einreisen, das ist gleich mal auf 180 Tage erhöht worden. Aufenthaltserlaubnis wird erteilt nach §24 AufenthG (vorübergehender Schutz), Grundversorgung nach Asylbewerberleistungsgesetz, nach 18 Monaten SGB XII. Ein Schutzstatus von bis zu drei Jahren ist bereits in Aussicht gestellt, auch Menschen ohne ukrainischen Pass, die dieses Land verlassen müssen, sollen in den Genuss der Aufnahme kommen. Obwohl man sich nach sieben Jahren Flüchtlingshilfe verwundert die Augen reibt, das ist mal ein Wurf, der sich sehen lassen kann.
Einige der sich jetzt in „Wir schaffen das“-Stimmung befindlichen Politiker heben zwar schon warnend den Finger und appellieren an die Menschen in diesem Lande, die neu entdeckte Willkommenskultur doch ein wenig länger walten zu lassen als 2015. Zu schnell wich diese damals der rechtspopulistischen Propaganda, zu bereitwillig waren Politiker der etablierten Parteien bereit, aus Angst vor Stimmenverlusten den Rechtsstaat preiszugeben, ein Innenminister Seehofer bewerkstelligte eine Erosion des Rechtsstaats, die nach wie vor Wirkung zeigt. Und die Rechtspopulisten in diesem Lande, allen voran die AfD, haben sich noch nicht so recht entscheiden können, wie sie die Sache sehen, immerhin hängen sie doch sehr an Russland und Putin.
An der Gesamtsituation von Flüchtlingen ändert sich bislang nichts. Menschen aus Afghanistan müssen nach wie vor umfänglich begründen, warum eine Rückkehr in ihr Heimatland, wo ein an Perfidität kaum zu überbietendes Unrechtsregime herrscht, nicht zumutbar sei. Immer mehr Flüchtlinge, die aus menschenunwürdigen Lagern in Osteuropa oder von griechischen Inseln zu uns kommen, müssen ihren Anspruch auf Schutz vor Gerichten erstreiten. Obwohl dies in den allermeisten Fällen gelingt, ist die Politik noch nicht bereit, sich hier durch gesetzliche Eingriffe zu bewegen. Nach Angaben des International Organisation of Migration der UN sterben 2021 2.700 Menschen auf der Flucht, einfach so, ohne Beschuss, ohne Krieg.
Wird sich die europäische Flüchtlingspolitik tatsächlich ändern ? Es sieht eher so aus, als wenn es zumindest vorübergehend eine Zweiklassengesellschaft von Flüchtlingen geben könnte. Zu unüberschaubar ist die aktuelle Situation, als dass mit weitreichenden gesetzlichen Regelungen zu rechnen wäre. Wir Helfer werden sicher auch weiterhin keinen Unterschied machen, wir werden weiterhin jedem helfen, der Hilfe braucht, unabhängig von Herkunftsland und Religion. Und wir werden weiterhin kritisch und skeptisch der Politik gegenüber sein. Die Erosion des Rechtsstaats ist nicht beendet und schon gar nicht behoben.

 

Frank Schöler

Wieder ganz unten angekommen

 

Die Willkommenskultur ist endgültig passé, damit müssen wir uns wohl abfinden. Eine seit einigen Tagen in Deutschland befindliche Familie aus Afghanistan steht völlig mittellos in Sandalen und Sommerkleidung in einer Flüchtlingsunterkunft. Der Vater überreicht einen „Wunschzettel“ und bittet um vier Löffel, Teller, ein Messer und einen Topf für Speisenzubereitung, Geld habe man sich bei Mitbewohnern geliehen und einige Nahrungsmittel eingekauft. Diese Szene spielt sich tatsächlich in einer Flüchtlingsunterkunft mitten in Deutschland ab, nicht etwa an der polnisch-belarussischen Grenze.

 

Was ist passiert in diesem unserem Lande in den letzten fünf Jahren ? Die Flüchtlingsthematik ist zu einem unerwünschten Zustand geworden, jeder, der in den Verwaltungswegen Verantwortung trägt, möchte diese so schnell wie möglich los werden. Die eigentliche Bedeutung von Asyl und Flucht vor Kriegen ist durch politische Relativierungen und Taktiererei längst verwaschen und teilweise gänzlich unkenntlich geworden. Menschlichkeit und Menschenwürde müssen permanent in Erinnerung gerufen werden, obwohl sie eigentlich zu den tragenden Säulen unserer Verfassung und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehören.

 

Die Erstaufnahmeeinrichtung stempelt zwar die Aufenthaltspapiere der Familie ab, Afghanistan ist ja nun wieder politisch als fluchttaugliche Region in Erscheinung getreten. Der Familienvater ist ein intellektueller Künstler, die Taliban werden damit nicht viel anfangen können, deshalb darf er als gefährdete Person einreisen. Aber damit hat sich die Fürsorge dann auch erledigt, man schickt vier Personen in Sandalen und luftiger Kleidung bei 5°C auf die Reise in die nächste Unterkunft. Herzlich willkommen.

 

Dort angekommen bekommt man zwar Zimmer zugewiesen mit Bett, Schrank, Tisch und Stuhl, aber sonst nichts. Lediglich die Abrechnung für den Wohnraum liegt auf dem Tisch, 296,28 € wird die Familie zukünftig zu entrichten haben, zahlt natürlich das Jobcenter, wenn es denn irgendwann mal die Anträge bekommt. Herzlich willkommen.

 

Inzwischen sitzt die Familie ohne Geld und Haushaltsgerätschaft in seinem Zimmer, wenigstens die Heizung funktioniert. Nun kommt der Wunschzettel ins Spiel und ist beredtes Dokument der Hilflosigkeit Hilfsbedürftiger und der Tatenlosigkeit der Schutzgebenden. Auch hier leuchtet wieder wie der Weihnachtsstern die Hoffnung, die Bittsteller möglichst schnell wieder in die Obhut einer anderen Verwaltung übergeben zu können, eigentlich ist für die Anerkannten ja das Jobcenter zuständig. Herzlich willkommen im Verwaltungsdschungel.

 

Ein Phänomen, das wir schon seit Langem beobachten, ist die Untätigkeit in den Verwaltung, übrigens kein Corona-Phänomen, sondern schon vorher vielfach zu identifizieren. Wir müssen uns alle davor hüten, die polnisch-belarussische Grenze in unsere Köpfe zu lassen, sonst geht das letzte Bisschen Menschlichkeit auch noch flöten. Irgendwann wollen wir mal wieder ein „Herzlich willkommen“ mit Überzeugung hören.

 

Frank Schöler

 

Wenn der Flüchtling wählen könnte

 Die Themen Migration und Integration kommen im Wahlkampf so gut wie nicht vor. Die Zuwanderung ist weitgehend herunter gefahren, auch die Situation in Afghanistan scheint so gut wie nicht zu beunruhigen, es konnten ja auch kaum Schutzbedürftige außer Landes gelangen.

 

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Das Politische Leben in Langenfeld – Eine Klima-Recherche im Frühjahr 2021 aus der Sicht der Flüchtlingsarbeit

Ich stöbere im Ratsinformationssystem und finde Tagesordnungen, Antragstexte, Fragen der Fraktionen und Antworten der Verwaltung. Protokolle – Fehlanzeige. Mein Interesse gilt den zwei Sozialarbeiter-stellen für  die Arbeit mit Geflüchteten, die im Ausschuss für Soziales und Ordnung  am 21.4. mehrheitlich beantragt wurden. Es waren dynamische Beratungen in denen es  alternativ um „Kümmerer“ oder Fachkräfte und um die Abwesenheit von Konzepten ging. „Warum gibt es dazu keine gemeinsamen Beratungen zwischen Politik, Verwaltung und Flüchtlingshilfe – Organisationen“ lautete eine konstruktive Frage mit Antragsqualität, die dann aber wegen sich abzeichnender Antrags- und Geschäftsordnungs-irritationen zurückgezogen wurde. Es war interessant zu beobachten, wie die Kooperation der Minderheitsfraktionen Fahrt aufnimmt, und wie  die Mehrheitsfraktion  sich einerseits in überheblicher Formelhaftigkeit, aber auch mit Nachdenklichkeit und sachlichem Ringen um einen guten Beschluss profiliert. Das kostet Zeit, das ist manchmal auch nervig und offensichtlich für manchen „alten Hasen“ nur schwer auszuhalten. Aber es sind endlich junge Menschen an Bord, und wenn Demokratie Zukunft haben soll, dann braucht es Weiterentwicklungen einer Kultur des konstruktiven kurzweiligen und ergebnisorientierten Diskurses.

 

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Sparen am unteren Ende

 

Die Finanzierung der Asylsuchenden durch das Asylbewerberleistungsgesetz ist ein Sparprogramm, da die Leistungen deutlich unter den Hartz-IV-Sätzen liegen, die ja angeblich ein Existenzminimum darstellen sollen. Argumentiert wird hier mit Ausgaben, die Flüchtlinge, wenn sie in Heimen wohnen, ja nicht zu tätigen brauchen. Beim näheren Hinschauen ist dies allerdings oft eher fadenscheinig. Dies stellte kürzlich auch das Düsseldorfer Sozialgericht fest. 

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Die Ersten werden die Letzten sein

 

Die Flüchtlingsheime gehören zur Priorisierungsgruppe 2 der Corona-Impfreihenfolge. Obwohl nun schon die Priorisierungsgruppe 3 aufgerufen wird, ist von Impfungen in den Flüchtlingsheimen nichts zu merken, obwohl dies schon seit Ende Februar möglich wäre. Bisher hat die Impfung in Flüchtlingsheimen aber in keinem Bundesland begonnen, es gibt auch weitgehend noch keine Konzepte, weiß SPIEGEL-online zu berichten (11.04.2021). Lediglich ein Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern hat bisher die Impfung für Flüchtlingsheime auf eigene Initiative durchgeführt. In den übrigen Regionen Deutschlands herrscht einstweilen ein Zuständigkeitsvakuum, die verschiedenen Verwaltungsebenen warten auf das Handels der jeweils anderen. Unterm Strich heißt das, dass keiner wirklich will. Statt dessen werden Flüchtlingsheime nach wie vor zu Hot-Spots, auch kürzlich wieder in Langenfeld.

 

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Bleiben schwer gemacht

 

Der in NRW für Flüchtlinge zuständige Minister Stamp weist darauf hin, dass „immer mehr gut integrierte Ausländer eine sichere Bleibeperspektive erhalten haben“ (aus dem Bericht an den Integrationsausschuss vom 17.03.2021). 

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Flüchtlingsfeindlichkeit ist strafbar

 

Wieder ein neues Wort gelernt. Die Kriminalstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen weist für das Jahr 2020 284 „flüchtlingsfeindliche Straftaten“ aus, das seien 60 mehr als im Vorjahr. Die meisten Straftaten, nämlich 271, wurden „rechten Motiven“ zugeordnet, überwiegend handele es sich um Volksverhetzung oder Beleidigung.

 

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Vor Wände laufen – Integration gekonnt, aber nicht gewollt

 

Zwei kürzlich veröffentlichte Studien werfen Licht und Schatten auf die Situation der Flüchtlinge in Deutschland. Zum einen das „Integratinsbarometer“ (SVR), zum anderen der „Internationale Integrationsindex“ (MIPEX) *. Letzterer kommt zu dem Ergebnis, dass Deutschland mit 58 von 100 möglichen Punkten zu den „halfway favourable countries“ gehört, also zu den eher mäßig Integrationsbegabten. Besonders schwach sieht es bei der Familienzusammenführung aus, beim Erwerb von Aufenthaltserlaubnis und Staatsbürgerschaft und bei der Erziehung. Die besten Werte europäischer Länder erreichen Schweden, Finnland und Portugal und gehören damit zu den „favourables“. Gute Werte erreicht Deutschland nur bei der Arbeitsmarktmobilität. 

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Die Büchse der Pandora

 

Jetzt hat er es also doch noch geschafft, der Heimatminister Horst. Die letzte Bastion des Abschiebeverbots, Syrien, ist nach schwerem Beschuss gefallen. Der ins Abschieben geradezu verschossene Seehofer wollte wohl mal etwas Abwechslung zu immer nur Afghanistan, und so könnte es geschehen, dass er zu seinem 72 Geburtstag am 4. Juli 2021 tatsächlich 72 Syrer abschieben kann. So viele stehen ihm nämlich in der Kategorie der Gefährder zur Verfügung. 

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Corona infiziert auch Integration

 

Bedenklich stimmt eine Mitteilung der Regionaldirektion der Arbeitsagentur vom Donnerstag, 19.11.2020, die eine deutliche Benachteiligung von Flüchtlingen am Arbeitsmarkt konstatiert. In Nordrhein-Westfalen waren im Oktober 74.000 Flüchtlinge arbeitslos gemeldet, 25% mehr als im gleichen Monat des Vorjahres. Bei der Dynamik, die die Beschäftigung von Flüchtlingen in den letzten zwei Jahren aufgenommen hatte, eine dramatische Umkehrung einer positiven Entwicklung und ein schwerer Rückschlag für die Integrationsbemühungen. 

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Im Visier

Verschiedentlich werden bei der Polizei in den letzten Monaten rassistische Tendenzen aufgedeckt, nach Überzeugung der verantwortlichen Innenpolitiker freilich immer nur in Einzelfällen. Bisher blieben diese Vorfälle weitgehend anonym, siehe den Datenmissbrauch in der hessischen Polizei, mit deren Hilfe Bedrohungen von Menschen mit Kontakt zu Migranten, mit Migrationshintergrund oder Politikern ausgeübt wurden. Immer wieder erklingt auch der Vorwurf des Racial Profiling, die anlasslose Fahndung und Überprüfung nach äußerlichen Merkmalen der betroffenen Personen, die damit zu Opfern von Willkür werden. 

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Abschiebung inbegriffen – die neuen Asyldoktrien der EU

Den großen Wurf hatte keiner erwartet, dazu ist die EU zu flügellahm und ablehnende Haltungen gegen Flüchtlinge in einigen Ländern nicht verhandelbar. Ein paar Schritte zur Seite, ein paar leere Phrasen, letztlich wird sich im Ergebnis nicht viel ändern. Es werden weiter Menschen auf der Flucht im Mittelmeer ertrinken, diejenigen, die nicht ertrinken, werden weiterhin in Griechenland und Italien ankommen und dort unter unzumutbaren Bedingungen eingelagert werden. 

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Migrationshintergrund 2.0

Nun ist es also wieder so weit, wir müssen uns mit dem Deutschsein beschäftigen, weil es in Teilen der Gesellschaft und unserer Sicherheitsbehörden Differenzierungsbedarf gibt. Die Vorgehensweisen der Polizei in Stuttgart und Frankfurt im Anschluss an Ausschreitungen von Jugendlichen legt nahe, dass der deutsche Pass für sich genommen noch nicht ausreichend ist, um Deutsch zu sein (siehe Blogbeitrag „Integration auf „deutsch““ vom 02.08.2020).

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Integration auf „deutsch“

Der Migrationshintergrund hat es in der politischen Diskussion der letzten Wochen wieder ganz nach oben geschafft. Spätestens seit der Nacht vom 20. auf den 21. Juni, als es in Stuttgart zu Ausschreitungen von jungen Leuten in der Innenstadt kam, hat er wieder eine ganz besondere Dimension verliehen bekommen. Es gab zunächst 24 Festnahmen, davon 12 Deutsche. Das relativierte sich dann auf die Formulierung „Personen mit deutschem Pass“, aber es war klar, dass dieses Phänomen unerwünscht war und irgendwie gerade gerückt werden musste. So kam es dann zu einer Weiterbearbeitung der Vorgänge dahingehend, dass die Inhaber der deutschen Pässe auf deren Migrationshintergrund untersucht wurden, was von einer Stuttgarter Lokalzeitung „Stammbaumforschung“ genannt wurde.

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Ach, ist denn schon wieder Weltflüchtlingstag ?

Tatsächlich, schon wieder ist ein Jahr vorbei, der Weltflüchtlingstag steht vor der Tür. Schaut man in unseren Beitrag vom letzten Jahr, so scheint die Zeit fast stehen geblieben zu sein, außer, dass heute weltweit noch 10 Millionen mehr Menschen auf der Flucht sind. 

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Endlich: Fremdenfeindlichkeit wird zum politischen Programm

Jetzt ist es also so weit. Die westeuropäischen Demokratien sind sich einig in der Abweisung von Kriegsflüchtlingen und setzten Asylrechte schlichtweg außer Kraft. Ein äußerst schwacher Trost dabei ist, dass dieses völkerrechtliche Fiasko nun doch nicht die rechtsradikalen Kräfte in unseren Landen fertig gebracht haben, sondern der türkische Autokrat Erdogan. 

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Aus dem Krankenbett ins Abschiebeflugzeug

Der Flüchtlingsrat NRW wies Ende letzten Jahres darauf hin, dass in güngerer Zeit Flüchtlinge aus Kliniken heraus abgeholt und abgeschoben werden. Insbesondere psychische Erkrankungen, so stellt das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge in Düsseldorf (PSZ) fest, seien von den mit Abschiebung betrauten Behörden immer schon eher gering geschätzt worden. Seit Inkrafttreten des sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ (§ 60 Abs. 7 AufenthG) seien die Hemmschwellen nochmalig gesunken. Abschiebekandidaten werden direkt aus der Klinik geholt, auch Suizidgefahr stellt keinen Hinderungsgrund dar.

 

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Der alltägliche Rassismus

Eine Schülerin syrischer Herkunft steigt in den Bus ein, der Fahrer stellt fest, dass Ihr Schokoticket als Geschlecht „männlich“ ausweist. Er behält das Ticket ein, weigert sich, die Ticketdaten mit dem Ausweis der Schülerin abzugleichen und weigert sich auch, per Telefon mit einem Flüchtlingshelfer zu sprechen. Er besteht darauf, das Ticket sei ungültig.

 

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Frohes Neues Jahr auf griechischen Inseln

Das Jahr 2019 endet mit dem Rekord von 70 Millionen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind. 40.000 davon verbringen ihre Zeit in der Ostägäis auf griechischen Inseln und bevölkern Lager, die eigentlich nur Kapazität für etwa 20% dieser Menschenmenge haben. 

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Schulnotstand in Langenfeld ?

Ein Flüchtling findet keinen Schulplatz

Moustafa S. hat eine dramatische Flucht hinter sich, mit seinen Eltern und zwei Geschwistern irrte er drei Jahre im vom Bürgerkrieg zerrissenen Syrien umher, bis im Juli 2015 die Flucht nach Deutschland gelang. Da war Moustafa 11 Jahre alt, in den letzten drei Jahren hatte er an verschiedenen Orten in Syrien nur sporadisch die Schule besucht. Bei seiner Ankunft in Deutschland war er erkennbar schwer traumatisiert.

 

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Horst reloaded

Es geschehen Zeichen und Wunder, der als Flüchtlingswerwolf bekannte Heimatminister Horst Seehofer schlägt doch tatsächlich moderate Töne in der Flüchtlingspolitik an. Wie konnte das geschehen ?

 

Sicher die späte Erkenntnis, dass man nicht gleichzeitig am rechten Rand fischen kann und sich dem demokratischen Spektrum als zugehörig deklarieren möchte. Der rechte Rand einschl. AfD pfeift auf die freiheitlich demokratische Grundordnung und ist angetrieben durch rassistische und totalitäre Motive. Das hat Horsts Parteifreund und CSU-interner Widersacher Söder ein bisschen eher erkannt, aber auch Horst möchte nicht als völlig auf den Kopf gefallen dastehen und zieht nun die humanitäre Karte.

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Flüchtlingsverwaltung im rechtsfreien Raum

Wir haben schon in verschiedenen Beiträgen in unsrem Blog darauf hin gewiesen, zuletzt im Beitrag über die Familienzusammenführung vom 23. September, dass deutsche Verwaltungen zuweilen ein eher selbst definiertes statt am Rechtsstaat orientiertes Verhalten in Flüchtlingsanliegen an den Tag legen. Dabei werden auch immer wieder Grundfesten des Rechtsstaates ignoriert.

 

 

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Familienzusammenführung - vereitelt

Eine junge Kurdin aus Syrien kam 2015 im Alter von 14 Jahren in Deutschland an, in Begleitung von einigen Verwandten, aber ohne Eltern und Geschwister. Wie viele andere wartete sie auch über ein Jahr auf das Asylverfahren des BAMF. In einem Schnellverfahren, in dem sie selbst gar nicht gehört wurde, erhielt sie den subsidiären Schutzstatus. Eine Klage dagegen blieb erfolglos. Inzwischen war aber das Verfahren der Familienzusammenführung für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus am 16. März 2016 ausgesetzt worden. Als die Aussetzung am 01. August 2018 endete, stellte Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung für ihre Eltern und zwei Geschwister. 

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20. Juni, Tag des Flüchtlings

Wieder so ein merkwürdiger Denk- oder Gedenktag, an dem man nicht weiß, was man damit anfangen soll. Grund zum Feiern haben sicher nur wenige, allen voran diejenigen, die im Zuge des Flüchtlingsstroms nach Deutschland ihre faschistisch geprägte Ideologie wieder salonfähig machen konnten. Und der Flüchtling ? Sitzt heute zwischen allen Stühlen, ein bisschen Rückhalt in der Zivilgesellschaft, bei sozialen Organisationen und Kirchen, von der Politik aber weit-gehend im Stich gelassen oder gar kriminalisiert, von Teilen der Bevölkerung dämonisiert. 

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Kürzlich, 11 Uhr 11

Pünktlich zum Karneval erreicht uns die Meldung, dass durch die Grenzkontrollen im südlichen Deutschland seit deren Aufnahme am 18. Juli 2018 insgesamt 11 Asylsuchende an der illegalen Einreise gehindert wurden. Nun hatte die Zahl 11 offenbar keinen aktuellen Bezug zu Ereignissen im Leben des Bundesheimatministers, wie z.B. die Abschiebung von 69 Afghanen an seinem 69. Geburtstag. Deshalb fiel die Öffentlichkeitsarbeit diesmal etwas dezenter aus.

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Schadensmeldungen zum Jahresauftakt

 

„Der geschasste Mitarbeiter des Gebäudemanagers soll ohne solche Dokumentationen auch immer wieder Schäden in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber in Rechnung gestellt haben, die es so nicht gab – und die demnach Bewohnern zu Unrecht angelastet wurden.“ RP 8.1.19

 

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Der Flüchtling arbeitet

Wer hätte das gedacht. Die Bundesagentur für Arbeit stellt fest, dass die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt besser verläuft als erwartet. Inzwischen gehen über 360.000 Geflüchtete einer Arbeit nach. Deutsche Industrie- und Handwerkbetriebe sind zufrieden mit dieser Entwicklung, gehörten sie doch schon 2015 zu denen, die der Einwanderung von Flüchtlingen positiv gegenüber standen und daran Hoffnungen für den Arbeitsmarkt knüpften.

 

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Flüchtling schlägt Flüchtling

Der Mord an einem Deutschen in Chemnitz, für dessen Verübung bisher zwei Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak verdächtigt werden, hat die Sicherheitsdebatte in Deutschland einem weiteren Höhepunkt zugetrieben. Reflexartig vereinnahmte die rechtspopulistische Szene den Vorfall für eigene Propagandazwecke. Darin unterscheidet sie sich nicht vom IS, der ebenfalls sämtliche Anschläge weltweit für eigene Propaganda ausschlachtet. Seit bekannt ist, dass das beklagenswerte Opfer der Gewalttat ein politisch links stehender Mann mit Migrationshintergrund ist, wird seitens der Rechtspopulisten die Identität des Opfers nicht mehr erwähnt. Das ist auch nicht nötig, da die Propagandawelle bereits in vollem Schwung ist.

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DHL – bitte melden - oder Kampf den schwarzen Flecken bei der Auslieferung von Paketen und Päckchen für Flüchtlinge in Langenfeld

Eine Familie in einem Flüchtlingsquartier erhielt sieben der DHL von verschiedenen Absendern zum Transport anvertraute Päckchen nicht. Es gibt ein vagabundierendes Päckchen, das es selbst beim 4. Versuch der Zustellung nicht schaffte. Ich werde um Rat gebeten und empfehle eine Reklamation bei der Langenfelder Poststelle.

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Von Rechts wegen

Ein heute 14-jähriger Palästinenser musste sich vor 5 Jahren in Damaskus mit seiner Familie auf die Flucht begeben, nachdem Milizen seinen Stadtteil kontrollierten und seine Schule und das Ladengeschäft seines Vaters von Raketen zerstört worden waren. Nach einer Odyssee durch den Libanon, wo er von seinen Eltern getrennt wurde, Syrien und der Türkei erreichte er schließlich mit seiner Großmutter Ende 2015 Deutschland. Das BAMF erteilte ihm zwei Jahre später den subsidiären Schutzstatus, sein Flüchtlingsstatus, den er bereits in Syrien als staatenloser Palästinenser hatte, wurde nicht berücksichtigt.

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Abwehr auf scharf gestellt

Immer mehr Bürger unseres Landes fühlen sich offenbar berufen, das Vaterland vor der Überflutung und der handstreichartigen Machtübernahme durch Flüchtlinge zu bewahren. So auch ein Wohnungseigentümer, der die Bewerbung eines minderjährigen Mädchens, deren nächste Angehörige im Zuge einer Familienzusammenführung nach Deutschland kommen, um eine Wohnung angelehnt hat.

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Letzter Anker Ankerzentrum

Die zunehmende Unfähigkeit von Politik und Verwaltung, sich mit dem Thema Asyl und Flüchtlinge sachgerecht und vor allem im Geiste der Verfassung auseinander zu setzen, hat ein neues Ventil gefunden: das Ankerzentrum. Die Kasernierung von Asylsuchenden in großen Lagern hat laut dem bayerischen Ministerpräsidenten Söder allerdings den Sinn, Flüchtlinge gar nicht erst ins Land zu lassen, sondern diese so schnell wie möglich wieder los zu werden. Anker steht für Ankunft, Entscheidung, Rückführung, die ablehnende Asylentscheidung gehört also schon zum Konzept. Das „I“ für Integration hätte das schöne Akronym natürlich verdorben, wenngleich dies wohl eher ein weniger wichtiger Grund ist, die Programmatik auf Rückführung auszurichten.

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Sirenengeheul

Der Blogbeitrag über den Ausschluss von Flüchtlingskindern aus dem Projekt „Kinderfeuerwehr“ (vom 15. März) hat doch tatsächlich einige Sirenen zum heulen gebracht. So fühlten sich Stadtverordnete veranlasst, die öffentliche Diskussion zu diesem Thema anzuprangern, und auch die 1. Beigeordnete brachte in einem längeren Aufsatz an den Autor ihre Missbilligung zum Ausdruck. So warf sie dem Autor und einer nicht näher beschriebenen Gruppe von weiteren Personen im politischen Umfeld fehlende Sachkenntnis vor.

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KD antwortet nicht

Vor gut drei Monaten hat die Flüchtlingshilfe.Langenfeld den Kreisdirektor angeschrieben mit der Bitte, die Notwendigkeit des Besuchs der syrischen Botschaft in Berlin durch syrische Flüchtlinge zu prüfen, die dort ihre nationalen Pässe besorgen sollen (siehe Blogeintrag vom 11.01.2018). Trotz Nachfrage haben wir bis heute keine Antwort erhalten. Ich denke unsere Argumente waren gut und sind durchaus einer Antwort würdig gewesen.

 

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Neulich am Stammtisch

„Was sagt ihr dazu, dass die Flüchtlingshelfer nicht mehr zu den Unterkünften fahren dürfen ?“

 „Total richtig, sollen doch zu Fuß gehen, ist ja kein Erholungsheim.“

 „Eben, wenn die dauernd da parken, können die Flüchtlinge ja ihren Sperrmüll nicht dahin stellen.“

  „Ja, das schränkt deren Lebensqualität ein, da müssen die Flüchtlingspamperer doch Verständnis für haben.“

 „Absolut, wer den armen Menschen helfen will, muss auch Opfer bringen.“

 „Sonst kann man ja die Ernsthaftigkeit nicht erkennen. Seht mal, die Flüchtlinge sind doch angeblich hunderte von Kilometern gelaufen, um hier hin zu kommen, und die Helfer sollen nicht mal ein paar hundert Meter um die Ecke gehen ?“

 „Was passiert denn, wenn die trotzdem da parken ?“

 „Dann kommt die Security ?“

 „Kann man nicht die Fahrzeuge da fest krallen ?“

 „Dann stehen die ja immer noch da, nee, nee, abschleppen müsste man die sofort ?“

 „Genau, Kostenpunkt 500 Euro, und Anzeige. Dann wissen die mal, wo der Hammer hängt.“

 „N’Abend zusammen.“

 „Ach, sieh mal an, der Generaldirektor. Na, alles im schwarzen Bereich.“

 „Jap, schwärzer geht nicht, und selbst ?“

 „Schwarz-braun ist die Haselnuss.“

 „Wir sprechen grad über das Parkverbot für die Fluchthelfer, tolle Sache.“

 „Na ja, wir versuchen den Flüchtlingen das Leben so schwer wie möglich zu machen, warum sollten wir es dann den Flüchtlingshelfern leicht machen ?“

 „Völlig richtig, das Leben ist kein Ponyhof.“

„Wie sieht es denn mit Fahrrädern aus, die stehen doch da auch immer rum.“

 „Sollte man auch verbieten, die könnten ja versehentlich zum Sperrmüll geworfen werden, wäre ja eine reine Schutzmaßnahme.“

 „Na ja, mal sehen was sich machen lässt, ich muss dann mal wieder los.“

 „Waidmannsheil.“

 „Vielleicht sollten wir mal über einen Abschleppdienst nachdenken, kann man vielleicht was dazu verdienen.“

 „Ach, das machst Du ein Mal, dann parkt doch keiner mehr. Dann lieber Fahrräder verticken.

 „Soll sich mal die Security um die Wildparker kümmern, dann haben die ein bisschen Abwechslung. Immer nur Besucher rausschmeißen ist doch auch langweilig.“

 „Na ja, trinken wir noch einen.“

 

(Diese Szene ist frei erfunden, Ähnlichkeiten mit wahren Begebenheiten oder lebenden oder schon verstorbenen Personen sind rein zufällig.)

Frank Schöler

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Die Integration scheitert vor der Haustür

Die langenfelder Feuerwehr hat im vorigen Jahr ein Projekt in Planung genommen, das sich Kinder-feuerwehr nennt. Ende letzten Jahres konnte man erstmals über dieses Konzept lesen, das wohl-überlegt und mit akademisch-pädagogischer Hilfe ausgearbeitet wurde. Man habe eine Arbeits-gruppe gebildet, die sich ein halbes Jahr mit dem Thema beschäftigt hat. „Herausgekommen ist ein sehr gutes pädagogisches Konzept, das speziell auf die Bedürfnisse von Kindern eingeht. Es besteht aus mehreren Modulen, die flexibel ausgestaltet angepasst sind“, wird ein Vertreter der Feuerwehr im Februar 2018 in der RP zitiert.

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Der braune Radius wird größer

Die AfD hat eine Reise nach Syrien unternommen, sieben Vertreter hatten sich dorthin auf den Weg gemacht. Für jemanden, der sich mit der Rechtspopulisten-Szenerie auskennt, war klar, dass sich die Bildungsreisenden in sicheren Gebieten unter regimetreuem Schutz aufhalten und mit der Botschaft nach Deutschland zurück kehren werden, dass in Syrien alles sicher ist und die Flüchtlinge umgehend dorthin zurück kehren können.

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Retortenurteile

Noch vor etwa zwei Jahren waren Flüchtlinge aus Syrien wie selbstverständlich auch Flüchtlinge, die eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis bekamen und Anspruch auf Familiennachzug hatten. Beim BAMF wurde zeitweise sogar auf die persönliche Befragung verzichtet und stattdessen eine schriftliche Stellungnahme eingeholt mittels eines Fragebogens. Das hat sich inzwischen grundlegend geändert. Heute müssen syrische Flüchtlinge froh sein, wenn sie überhaupt noch subsidiären Schutz zuge-sprochen bekommen. Viele syrische Flüchtlinge wollten sich damit nicht abfinden und reichten Klagen ein, da sich ja die Situation in Syrien nicht geändert hat. Geändert hat sich aber das politische Klima in Deutschland, das opportunitätshalber auch in die Verwaltung hinein schwappte, und nun offensichtlich auch die Gerichte erreicht hat. Flüchtlinge sind unerwünscht geworden und werden nach Möglichkeit auch so behandelt.

 

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Es bleibt zerrissen, was zerrissen ist

Der Familiennachzug ist offenbar zu einem schicksalhaften Thema für die Zukunft Deutschlands geworden, Koalitionsverhandlungen scheinen, wer auch immer miteinander verhandelt, eigentlich nur an diesem Thema scheitern zu können. Es ist die letzte Bastion derer innerhalb einiger etablierter Parteien, die die Hoffnung nicht aufgeben wollen, Wähler vom rechten Rand zurückgewinnen zu können.

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Brief an den Kreisdirektor

Die Flüchtlingshilfe.Langenfeld hat wegen der in unserem Blogbeitrag vom  21.11.2017, "Die syrische Botschaft", kritisierten Vorgehensweise, syrische Flüchtlinge zur nationalen Botschaft nach Berlin zu schicken, einen Brief an den Kreisdirektor mit folgendem Wortlaut geschrieben:

 

 

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Ach, wie schön ist Panama

Mobilität ist für Flüchtlinge ein ganz besonders wichtiges Gut, insbesondere in einer weitläufigen Gemeinde wie Langenfeld. Der Besitz eines Fahrrads ist somit schon ein bedeutender Vorteil, insbesondere dann, wenn dieses Fahrrad auch noch sachgerecht genutzt werden kann. Besondere Aufmerksamkeit fand daher ein Fahrradkurs für Frauen, den Flüchtlingshelfer durchgeführt haben. Es lag nun nicht besonders fern, gleiches auch für Kinder und Jugendliche anzubieten.

 

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Die syrische Botschaft

Flüchtlinge, denen subsidiärer Schutz zuteilwird, sind aufgefordert, sich nationale Pässe zu beschaffen. Das gilt auch für Flüchtlinge aus Syrien.

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Der steinige Weg in die Integration

Vor einiger Zeit machte die Stadtverwaltung die Zusage, dass Flüchtlinge, die einen Ausbildungsplatz bekommen oder einer Arbeit nachgehen, in eine Flüchtlingsunterkunft umziehen können, in der ihnen ein Zimmer bestehend aus vier Wänden, einer Tür und mit Zimmerdecke zur Verfügung stehen wird, damit sie die nötige Ruhe für ihr nun anstrengenderes Leben finden. Die Bedeutung dieses Angebots erschließt sich einem Außenstehendem natürlich nur dann, wenn dieser weiß, dass es in Sammelunterkünften für Flüchtlinge auch Zimmer ohne Zimmerdecke gibt, dass in einzelnen Zimmern bis zu acht junge Männer gemeinsam untergebracht werden, oder das Flüchtlinge in Turnhallen leben, in denen es überhaupt keine Zimmer gibt, sondern nur Verschläge aus Pappwänden und Tüchern.

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Der besorgte Bürger

Eine langenfelder Bürgerin beklagte sich bei uns schriftlich darüber, dass wir Fahrradkurse für Flüchtlingsfrauen anbieten, wo es doch in Langenfeld Menschen gäbe, die sich kein Fahrrad leisten können und erst Recht keinen kostenlosen Fahrradunterricht bekommen würden. Die Absenderin bezeichnete sich als sehr besorgte, frustrierte und erboste Langenfelderin. Das gab uns doch zu denken.

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Das Mädchen aus der Mongolei

 Die Mongolei gehört nicht zu den prädestinierten Asylstaaten, obwohl Amnesty International dem Staat erhebliche Menschenrechtsverletzungen vorwirft, u.a. Folter und Misshandlungen. Es ist ein Staat von demaizierescher Sicherheit, also alle mal sicher genug. Die Familie unseres mongolischen Mädchens erhielt eine Ausreiseaufforderung. Das mongolische Mädchen lebt seit fast zwei Jahren mit seiner Familie in Deutschland, lernte sehr schnell Deutsch und machte bereits den Hauptschulabschluss 10. Klasse. Sie lernt emsig weiter, geht in einen Sportverein und befindet sich bereits mitten in der gelungenen Integration. Dieses Potential erlauben wir uns aber einfach zu ignorieren und zurück in die mongolische Steppe zu schicken.

 

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Verwaltung, unerreicht

 

Flüchtlinge erhalten häufig Post von der Arbeitsagentur, darin geht es z.B. um die Ankündigung von Terminen oder um Dokumente, die noch eingereicht werden müssen. Begleitet werden diese Schreiben immer von einem doppelseitig bedruckten Blatt, das dem Thema „Mitwirkungspflicht“ gewidmet ist, und minutiös auflistet, was dem Delinquenten alles blühen kann, wenn er den dort aufgeführten Verpflichtungen nicht nachkommt.

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„Komm, wir machen Ferien zusammen…“ 

 

Unter diesem Arbeitstitel habe ich in diesem Jahr wieder SprachpatInnen und Flüchtlingsfamilien auf Ferienangebote für Kinder  in Langenfeld aufmerksam gemacht. Die Stadt Langenfeld hat sich  - leider erst sehr spät – Gedanken über Fördermöglichkeiten gemacht. Die Kinder der Erich-Kästner-Grundschule haben mit einem Sponsorenlauf Geld zusammengetragen, um die Teilnahme von Flüchtlingskindern an dem  dreiwöchigen Kindersommer  des Kinderhauses zu ermöglichen. Das war eine tolle Sache. 

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Vom freien Willen und dem Unwillen, diesen zu akzeptieren

 

Es ist in Langenfeld nicht einfach, Wohnraum für Flüchtlinge zu bekommen. Wenn es dann doch mal gelingt, einer passablen Wohnung für einen Flüchtling oder eine Familie habhaft zu werden, löst dies auf Helferseite zuweilen wahre Jubelorgien aus. Nun kommt es aber auch schon mal vor, dass die angebotene Wohnung nicht gefällt, warum auch immer, die auserkorene Familie lehnt das Angebot ab.

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Von einem, der auszog, seine Kontoauszüge zu holen, und ohne Konto wieder zurück kehrte

 

Die Arbeitsagentur forderte seine Kontoauszüge an, um festzustellen, ob er schon eine Kindergeldnachzahlung bekommen habe. Über diesen unsinnigen Verwaltungsauftrag wollen wir hier aber nicht berichten, sondern darüber, dass sich Ali auf den Weg zur Sparkasse machte, um dieser Anforderung Genüge zu tun. Er prägte sich vorher das Wort „Kontoauszüge“ nachdrücklich ein.

 

 

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Offener Leserbrief zu Artikel in RP-Langenfeld, 25. Juli „Stadt: Häufung von Asyl-Gewalt ist Zufall“

Sehr geehrte Redaktion,

 

mit Interesse und Erstaunen haben wir Ihren obigen Artikel über Asyl-Gewalt vom 25. Juli zur Kenntnis genommen. Sie berichten über eine ‚Bluttat‘ als Resultat eines Streites zwischen zwei Flüchtlingen und berichten im gleichen Artikel darüber hinaus noch über eine ‚Randale‘ in einem Asylheim. Auch der Folgebericht vom 26. Juli über die ‚Bluttat‘, in dem Sie Ihre Berichterstattung vom Vortag aufgrund eines aufklärenden Gesprächs mit Herrn Hajo Jommersbach, der die Zusammenhänge der Tat als engagierter Betreuer des Opfers und Mitglied der Flüchtlingshilfe Langenfeld kennt, korrigierten, wurde von uns aufmerksam gelesen. 

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Geld für alles

Der anerkannte Asylbewerber erhält Hartz IV Leistungen, dazu Kindergeld und Elterngeld, wenn Nachwuchs da ist. Das klingt nach viel, aber er bekommt de facto nur Hartz IV und zusätzlich einen Stapel Antragformulare, die, wenn er sie korrekt ausfüllt und mit einem mindestens ebenso großen Stapel an Kopien der notwendigen beizufügenden Dokumente einreicht, nicht dazu führen, dass er mehr Geld bekommt. 

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Ach wie sicher ist es doch woanders

Eine ganze Reihe von Asylbewerbern, die sich z.Zt. auch in unserer Gemeinde aufhalten, kommen aus sog. „Sicheren Herkunftsländern“. Sicher heißt, diese Länder sind frei von staatlicher Verfolgung, also nach unserer Denkweise sicher genug. Viele der Betroffenen kommen aus dem Balkan, dort wimmelt es nur so von sicheren Herkunftsländern. Einige der hier gestrandeten Balkanbewohner hat sicher die Armut hergetrieben, die schiere Hoffnung auf ein besseres Leben. Aber eine Reihe von Ihnen fühlen sich auch verfolgt.

 

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Die ewige Turnhalle

 

Die Turnhalle Am Hang ist seit gut zwei Jahren fester Bestandteil der Flüchtlingsunterbringung. Zunächst als Abschiebeunterbringung gedacht (Kosename in der Verwaltung „Jugo-Halle“) und überwiegend mit Balkanbewohnern bestückt, später wegen Flächenmangel mit allen Nationalitäten bevölkert. Die Halle wurde mit Zellen ausgestattet, die Seiten- und Rückwände hatten, der Zugang von vorn wurde offen gehalten, wohl damit sich die Bewohner durch das Vorhängen von Decken und Laken etwas Eigenes schaffen konnten.

 

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