Am Kopftuch rechts abbiegen

 

Wir hätten es eigentlich wissen müssen. Als sich eine muslimische Frau, nennen wir sie hier einfach Sulamith, bei einer Bäckerei beworben hatte, wurde sie abgelehnt, weil sie auch während der Arbeit das Kopftuch tragen wollte.

Das konnten wir nicht akzeptieren und haben bei dem Unternehmen interveniert. Der Inhaber verwies auf einen Fehler seiner Mitarbeiter und wies jeglichen Verdacht des Rassismus weit von sich. Sulamith bekam ein neues Vorstellungsgespräch und erhielt dann einen befristeten Vertrag für sechs Monate. Sie wollte arbeiten und nahm den Job an, obwohl die Modalität der Befristung schon ein Alarmsignal war.

Nun wurde der Vertrag nicht verlängert, weil ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichend seien. Das hätte man allerdings nach zwei Vorstellungsgesprächen schon vorher merken können. Dass ihre Deutschkenntnisse sich verschlechtert haben ist absolut unwahrscheinlich. Also eindeutig ein Vorwand, um die Kopftuchträgerin los zu werden.

Der erste Eindruck ist meistens der richtige, wer am Kopftuch rechts abbiegt, tut das aus Überzeugung.

 

Frank Schöler