Die Finanzierung der Asylsuchenden durch das Asylbewerberleistungsgesetz ist ein Sparprogramm, da die Leistungen deutlich unter den Hartz-IV-Sätzen liegen, die ja angeblich ein Existenzminimum darstellen sollen. Argumentiert wird hier mit Ausgaben, die Flüchtlinge, wenn sie in Heimen wohnen, ja nicht zu tätigen brauchen. Beim näheren Hinschauen ist dies allerdings oft eher fadenscheinig. Dies stellte kürzlich auch das Düsseldorfer Sozialgericht fest.
Im vorliegenden Fall geht es um Alleinstehende, die in Sammelunterkünften leben. Die Bundesregierung ging davon aus, dass diese Personen durch das gemeinsame Leben in der Unterkunft Einsparungen in ihren Ausgaben vornehmen können und bezogen sich dabei auf das Ehepaarprinzip. Die Leistungen wurden um 10% gekürzt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) fand diese Einschätzung völlig realitätsfern, eine Sichtweise, dem sich das Sozialgericht nun angeschlossen hat.
Die Praxis in den Heimen, die wir aus eigener Anschauung vor Ort kennen, sieht eine eher willkürliche Zusammenlegung von Alleinstehenden nicht nur im selben Gebäude, sondern häufig auch im selben Zimmer vor. Dabei spielen Alter, Herkunft oder Sprache eher eine untergeordnete Rolle. Die Vermutung, dass sich hier alsbald eheähnliche Verbindungen ergeben werden, die zur Reduzierung der Ausgaben für „Küchengrundbedarf“ oder „Freizeitaktivitäten“, z.B. das gemeinschaftliche Nutzen von Büchern, ergeben werden, (aus der Begründung des Gesetzes von 2019) kommt einem doch eher absurd bis bizarr vor, wurde aber Verwaltungspraxis.
Die Vorstellung, dass bis dato wildfremde Menschen allein durch die Kasernierung in Wohnheimen selbständig eine 7-Zwerge-ähnliche Gemeinschaftskultur mit explizit materiellen Optimierungspotentialen entwickeln, kann von einem normal denkenden Menschen wohl eher nicht geteilt werden. Dass für dieses verwaltungstechnische Szenario auch noch das Ehepaar als Referenzmodell heran gezogen wird, grenzt schon eher an Menschenverachtung und völlige Ignoranz von Menschenwürde. Die GFF stellt somit folgerichtig fest, „dass die pauschale Eingruppierung von Alleinstehenden als Paare verfassungswidrig ist“. Dass auf Regierungs- und Verwaltungsebene solche Schlussfolgerungen nicht zum Alltagsgeschehen gehören, ist zwar bedauerlich, aber auch nicht verwunderlich. Sparen bei Randgruppen und unterprivilegierten Menschen wie den weitgehend lobbylosen Flüchtlingen ist ökonomisch rational gedacht und somit verwaltungstechnisch effizient. Also wird es gemacht, die Rechtsstaatlichkeit können ja andere schützen. Zum Glück passiert das hin und wieder auch.
Frank Schöler